AGB

Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben. Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von der Reinigungsfirma. Die Reinigungsfirma darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen. Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

Pflichten

Reinigungsfirma verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von der Reinigungsfirma versursacht werden. Die Reinigungsfirma haftet ausschliesslich für die mit dem Kundenvereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet nicht die Reinigungsfirma. Reinigungsfirma kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

Pflichten Vertragspartner

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch die Reinigungsfirma, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Die Reinigungsfirma ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen. Sollte durch die Leistungserbringung von der Reinigungsfirma in irgendeiner Weise geltendes Rechtverletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner. Falls der tatsächliche Verschmutzungsgrad stark vom deklarierten Verschmutzungsgrad abweicht wird der Mehraufwand zusätzlich verrechnet.

Verspätung

Bei Verspätungen die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird oder den Schlüssel nicht nach Vereinbarung im Briefkasten hinterlegt hat, ist Reinigungsfirma berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von CHF 100.00 brutto pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesendem Reinigungsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist Reinigungsfirma berechtigt, ohne die Erbringung der bestellten Dienstleistung 100% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

Gewährleistung

Die durch die Reinigungsfirma erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von der Reinigungsfirma entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt. Die Gewährleistungspflicht von der Reinigungsfirma entfällt, wenn der Vertragspartner die von der Reinigungsfirma erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.

Verrechnung der Leistung

Die von der Reinigungsfirma erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen. Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

Kündigung vom Vertrag Kunde

Bei Stornierung von bereits erteiltem Auftrag (Umzüge, Umzugsreinigungen, Reinigungen, Baureinigungen) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von 50% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung 10 Tage vor Auftragsbeginn behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von 100% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

Zahlungsverzug

Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt, fällt er ohne weiteres in Verzug. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die der Auftragnehmer durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Auftragnehmer kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuellen Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind. Die Bearbeitungskosten betragen Pauschal 30 CHF zzgl. mwst bei Übergabe der Forderung an den Inkassodienstleister.

Gerichtsstand

Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnisergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteienkommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.

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